Baumfällungen in Osterholz-Scharmbeck
Sie suchen für eine geplante Baumfällung im Großraum Bremen einen verlässlichen Spezialisten? Im Hof Bahrenwinkel aus Osterholz-Scharmbeck haben Sie ihn gefunden. Wir fällen Bäume jeglicher Art und aus den unterschiedlichsten Gründen.
Die Baumfällung nach einem Sturmschaden ist lediglich ein Beweggrund – es existieren weitaus mehr:
- Krankheiten
- Schädlingsbefall
- Größe
- Alter
Im Rahmen unserer Baumfällarbeiten schrecken wir vor keiner noch so großen Herausforderung zurück. Weder besonders schwierige Standorte noch ungewöhnliche Baumgrößen sorgen dafür, dass wir verzagen. Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung sowie unser Know-how und legen Sie das Fällen Ihrer Bäume in unsere fachkundigen Hände.
Baumfällarbeiten & Baumfällungen nach Sturmschaden
Dass wir unsere Baumfällarbeiten größen- und standortunabhängig realisieren können, verdanken wir der Seilklettertechnik (SKT). Sie verschafft uns Zugang zu allen Bäumen. Uns stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Bäume zu fällen.
Unter anderem haben wir diese Optionen zum Bäume fällen:
- Einfaches Fallenlassen
- Abseilen bei komplizierter Standlage mit SKT
- Arbeiten mit Seilwinden bei besonders lastigen Bäumen
Bevor wir uns der Baumfällung widmen, besichtigen wir den Ort des Geschehens. Wir verschaffen uns einen Überblick, um die Baumfällung nach Sturmschaden oder anderen Ursachen bedarfsgerecht zu planen. Selbstverständlich besprechen wir alles während einer intensiven Beratung mit Ihnen.
FAQ Baumfällungen das müssen Sie rund ums Baumfällen wissen
Bis wann darf man einen Baum fällen?
Zwischen dem 1. März und 30. September ist es gemäß Bundesnaturschutzgesetz verboten, Gebüsche, Hecken und Bäume abzuschneiden. Dies gilt auch für das Auf-den-Stock-Setzen.
Wann braucht man eine Genehmigung, einen Baum zu fällen?
Ein Antrag bei der Naturschutzbehörde zur Gehölzfällung muss ganzjährig gestellt werden, wenn einzeln stehende Bäume ab 50 cm Stammdurchmesser gefällt werden sollen. Nicht heimische Nadelbäume wie Fichte oder exotische Laubbäume wie Ginkgo bilden die Ausnahme.
Was passiert, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle?
Kommunale Baumschutzsatzungen verbieten oftmals die ungenehmigte Baumfällung. Bußgelder bis 100.000 € sind bei Missachtung auf Privatgrundstücken möglich.
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